WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE
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Verkehrssicherheit
Benutzen Sie ein in der Hand gehaltenes Telefon nie, während Sie ein Fahrzeug fahren. Befestigen Sie das Telefon
stets in seiner Halterung; legen Sie das Telefon nicht auf den Beifahrersitz oder an einen Ort, von wo es sich bei
einem Zusammenstoß oder einem plötzlichen Bremsmanöver lösen kann.
Denken Sie daran: Die Verkehrssicherheit hat immer Vorrang!
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Betriebsumgebung
Vergessen Sie nicht, die in Ihrer Umgebung gültigen besonderen Vorschriften zu beachten und immer dann das
Telefon auszuschalten, wenn der Einsatz von Mobiltelefonen verboten ist oder wenn durch das Telefon Störungen
verursacht werden oder gefährliche Situationen entstehen können.
Halten Sie das Gerät stets in seiner gewöhnlichen Bedienungsposition.
Teile des Telefons sind magnetisch. Metallteile können vom Telefon angezogen werden und Personen mit
Hörgeräten sollten das Telefon nicht an das Ohr mit dem Hörgerät halten. Befestigen Sie das Telefon stets in seiner
Halterung, da Metallteile vom Hörer angezogen werden können. Bringen Sie keine Kreditkarten oder andere
magnetische Datenträger in die Nähe des Telefons, da auf diesen enthaltene Daten hierdurch gelöscht werden
können.
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Elektronische Geräte
Die meisten modernen elektronischen Geräte sind gegen RF-Signale (Funkfrequenz) abgeschirmt. Es kann jedoch
vorkommen, dass bestimmte elektronische Geräte nicht gegen die RF-Signale Ihres Mobiltelefons abgeschirmt sind.
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Herzschrittmacher
Hersteller von Herzschrittmachern empfehlen, einen Mindestabstand von 20 cm zwischen einem Mobiltelefon und
einem Herzschrittmacher einzuhalten, um potenzielle Störungen mit dem Herzschrittmacher zu vermeiden. Diese
Empfehlungen stimmen mit der unabhängigen Forschung und den Empfehlungen von Wireless Technology
Research überein. Für Personen mit einem Herzschrittmacher gilt:
•
Sie sollten immer einen Mindestabstand von 20 cm zwischen Mobiltelefon und Herzschrittmacher einhalten,
wenn das Telefon eingeschaltet ist;
•
Sie sollten das Telefon nicht in der Brusttasche aufbewahren.
•
Sie sollten zum Telefonieren das dem Herzschrittmacher entferntere Ohr verwenden, um die Gefahr möglicher
Störungen zu verringern.
•
Wenn Sie Grund zu der Vermutung haben, dass es zu einer Störung gekommen ist, schalten Sie sofort Ihr Telefon
aus.
Hörgeräte
Einige digitale Mobiltelefone können unter Umständen Störungen bei einigen Hörgeräten verursachen. Bei solchen
Störungen können Sie sich an den Service-Anbieter wenden.
Andere medizinische Geräte
Der Betrieb eines Funkgeräts, einschließlich eines Mobiltelefons, kann unter Umständen die Funktion von nicht
ausreichend abgeschirmten medizinischen Geräten stören. Wenn Sie Informationen zur ausreichenden
Abschirmung eines medizinischen Geräts gegen externe RF-Energie benötigen oder Fragen zu anderen Themen
haben, wenden Sie sich an einen Arzt oder den Hersteller des medizinischen Geräts. Schalten Sie Ihr Telefon in
Gesundheitseinrichtungen aus, wenn Sie durch Schilder, Aushänge oder andere schriftliche Regelungen dazu
aufgefordert werden. In Krankenhäusern oder Gesundheitseinrichtungen werden unter Umständen Geräte
verwendet, die auf externe RF-Energie sensibel reagieren können.
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Fahrzeuge
RF-Signale können unter Umständen die Funktion nicht ordnungsgemäß installierter oder nicht ausreichend
abgeschirmter elektronischer Systeme in Ihrem Kraftfahrzeug (z. B. elektronisch gesteuerte Benzineinspritzungen,
elektronische ABS-Systeme (Anti-Blockier-Systeme), elektronische Fahrtgeschwindigkeitsregler, Airbagsysteme)
beeinträchtigen. Informationen über Ihr Fahrzeug erhalten Sie bei Ihrem Fahrzeughersteller oder seiner Vertretung.
Sie sollten auch beim Hersteller von Geräten nachfragen, die nachträglich in Ihr Fahrzeug eingebaut wurden.
Entsprechend gekennzeichnete Orte
Schalten Sie Ihr Telefon überall dort aus, wo entsprechende Aufforderungen angebracht sind.
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Explosionsgefährdete Orte
Schalten Sie Ihr Telefon an explosionsgefährdeten Orten aus und handeln Sie entsprechend den Schildern und
Anweisungen. An solchen Orten kann ein Funke eine Explosion auslösen oder einen Brand verursachen, bei dem Sie
sich verletzen oder gar zu Tode kommen können.
Benutzern wird empfohlen, das Telefon an Tankstellen auszuschalten. Benutzer werden an die Notwendigkeit
erinnert, die Einschränkungen in Bezug auf den Einsatz von Funkgeräten in Kraftstoffdepots (Lager und
Verkaufsbereich), chemischen Anlagen oder Sprenggebieten zu beachten.
Orte, an denen Explosionsgefahr besteht, sind zwar häufig, aber nicht immer deutlich gekennzeichnet. Hierzu
gehören beispielsweise das Unterdeck auf Schiffen, Umgebungen von Leitungen und Tanks, in denen sich
Chemikalien befinden; Fahrzeuge, die mit Flüssiggas (wie z. B. Propan oder Butan) betrieben werden; Orte, an denen
sich Chemikalien oder Partikel, wie Mehl, Staub oder Metallpulver, in der Luft befinden; sowie jeder andere Ort, an
dem Ihnen normalerweise empfohlen wird, den Fahrzeugmotor abzustellen.
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Fahrzeuge
Das Telefon sollte nur von Fachpersonal gewartet oder in das Fahrzeug eingebaut werden. Fehlerhafte Montage
oder Wartung kann gefährliche Folgen haben und zum Erlöschen der für das Gerät gültigen Garantie führen.
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Prüfen Sie regelmäßig, ob die Mobiltelefonausrüstung in Ihrem Fahrzeug ordnungsgemäß installiert ist und
einwandfrei funktioniert.
Bewahren Sie keine brennbaren Flüssigkeiten, Gase oder Explosivstoffe im selben Raum wie das Telefon, seine Teile
oder das Zubehör auf.
Bedenken Sie bei Fahrzeugen, die mit einem Airbag ausgestattet sind, dass der Airbag mit großer Wucht gefüllt
wird. Bringen Sie fest installierte oder bewegliche Mobiltelefonausrüstung weder oberhalb des Airbags noch in
dem vom gefüllten Airbag beanspruchten Bereich an. Wenn die Mobiltelefonausrüstung innerhalb des Fahrzeugs
nicht ordnungsgemäß installiert ist und der Airbag gefüllt wird, kann es zu ernsthaften Verletzungen kommen.
Die Verwendung des Telefons in Flugzeugen ist verboten. Schalten Sie das Telefon aus, bevor Sie in ein Flugzeug
steigen. Der Einsatz eines Mobiltelefons an Bord eines Flugzeugs kann für den Betrieb des Flugzeugs gefährliche
Folgen haben, das Mobiltelefonnetz stören und gegen Vorschriften verstoßen.
Bei Nichtbeachtung dieser Anweisungen können dem Zuwiderhandelnden Mobiltelefondienste gesperrt oder
verweigert werden, und/oder es können rechtliche Schritte gegen ihn eingeleitet werden.
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Notrufe
Wichtig:
Wie jedes andere Mobiltelefon arbeitet dieses Telefon mit Funksignalen, Mobilfunk- und Überlandnetzen
sowie vom Benutzer programmierten Funktionen. Daher kann der Verbindungsaufbau nicht in allen
Situationen garantiert werden. Aus diesem Grund sollten Sie sich nicht ausschließlich auf ein
Mobiltelefon verlassen, wenn es um lebenswichtige Kommunikation (z. B. medizinische Notfälle) geht.
Notrufe können unter Umständen nicht auf allen Mobiltelefonnetzen getätigt werden; möglicherweise können sie
auch nicht getätigt werden, wenn bestimmte Netzdienste und/oder Telefonfunktionen aktiv sind. Dies kann bei den
örtlichen Diensteanbietern erfragt werden.
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Tätigen Sie einen Notruf wie folgt:
1. Schalten Sie das Telefon ein, falls es nicht schon eingeschaltet ist. Stellen Sie sicher, dass die Signalstärke
ausreichend ist.
In einigen Netzen kann es erforderlich sein, dass eine gültige SIM-Karte ordnungsgemäß in das Telefon gesteckt
wird.
2. Drücken Sie
so oft wie notwendig (z. B. um einen Anruf zu beenden, ein Menü zu verlassen etc.), um die
Anzeige zu löschen.
3. Geben Sie die Notrufnummer (z. B. 112 oder eine andere offizielle Notrufnummer) Ihres derzeitigen Standorts
ein. Die Notrufnummern fallen je nach Standort unterschiedlich aus.
4. Drücken Sie die Taste
.
Falls bestimmte Funktionen aktiv sind, müssen Sie diese Funktionen eventuell zuerst ausschalten, bevor Sie einen
Notruf tätigen können. Weitere Informationen hierzu finden Sie in dieser Dokumentation und sind bei Ihrem
Anbieter von Mobilfunkdiensten zu erfragen.
Wenn Sie einen Notruf tätigen, vergessen Sie nicht, alle nötigen Informationen so genau wie möglich anzugeben.
Denken Sie daran, dass Ihr Mobiltelefon das einzige Kommunikationsmittel sein könnte, das sich am Unfallort
befindet. Beenden Sie das Gespräch erst, wenn Sie dazu aufgefordert werden.
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Informationen zur Zertifizierung (SAR)
DIESES TELEFONMODELL ENTSPRICHT DEN ANFORDERUNGEN DER EUROPÄISCHEN UNION HINSICHTLICH DER
EINWIRKUNG ELEKTROMAGNETISCHER FELDER.
Ihr Mobiltelefon ist ein Transceiver. Es wurde so konstruiert und hergestellt, dass es die vom Rat der Europäischen
Union festgesetzten Grenzwerte für die Abgabe elektromagnetischer Felder (Funkfrequenzen) nicht überschreitet.
Diese Grenzwerte sind Bestandteil eines umfassenden Regelwerks und legen die Grenzwerte für die Belastung der
allgemeinen Bevölkerung durch elektromagnetische Felder in den Funkfrequenzen fest. Dieses Regelwerk wurde
von unabhängigen Wissenschaftsinstituten durch regelmäßige und gründliche Auswertung wissenschaftlicher
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Studien entwickelt. Diese Grenzwerte beinhalten einen großen Sicherheitsspielraum, damit eine gesundheitliche
Gefährdung aller Personen unabhängig vom Alter und allgemeinen Gesundheitszustand ausgeschlossen ist.
Die Normen für die Abgabe elektromagnetischer Felder durch Mobiltelefone basieren auf einer Maßeinheit, die als
Spezifische Absorptionsrate (SAR) bezeichnet wird. Der vom Rat der Europäischen Union festgelegte SAR-
Grenzwert beträgt 2,0 W/kg.* SAR-Tests werden auf der Basis von Standardbedienungspositionen durchgeführt,
wobei das Telefon in allen getesteten Frequenzbändern mit der höchsten zulässigen Sendeleistung betrieben wird.
Obwohl die SAR bei der höchsten zulässigen Sendeleistung ermittelt wird, können die tatsächlichen SAR-Werte
beim Bedienen des Telefons weit unter dem Maximalwert liegen. Dies ist der Fall, weil das Telefon so konstruiert ist,
dass es mit verschiedenen Sendeleistungen arbeiten kann; es wird jeweils nur die Sendeleistung verwendet, die zum
Zugriff auf das Netz erforderlich ist. Allgemein gesagt ist die benötigte Sendeleistung umso niedriger, je näher Sie
der Antennenstation sind.
Bevor ein Telefonmodell öffentlich verkauft wird, muss eine Erfüllung der europäischen R&TTE-Direktive
nachgewiesen werden. Eine wichtige Anforderung dieser Direktive ist der Schutz der Gesundheit sowie die
Sicherheit des Benutzers und anderer Personen. Der höchste SAR-Wert für dieses Modelltelefon beim Testen der
Übereinstimmung mit den Normen war 0.81 W/kg. Auch wenn Unterschiede zwischen den SAR-Werten
verschiedener Telefone und zwischen den Werten für verschiedene Positionen bestehen, werden doch in allen Fällen
die Anforderungen der Europäischen Union erfüllt.
* Der SAR-Grenzwert für von Normalbenutzern verwendete Mobiltelefone beträgt 2,0 Watt/Kilogramm (W/kg) als
Durchschnittswert pro 10 Gramm Gewebe. Dieser Grenzwert umfasst einen großen Sicherheitsspielraum für den
Schutz von Personen und zur Berücksichtigung etwaiger Messabweichungen. Die SAR-Werte können abhängig von
den nationalen Richtlinien und dem Netzwerkband unterschiedlich ausfallen. SAR-Informationen zu anderen
Regionen finden Sie unter der Produktinformation auf der Internetseite von www.nokia.com.
BESCHRÄNKTE HERSTELLERGARANTIE
FÜR BESTIMMTE LÄNDER EUROPAS UND AFRIKAS
Diese beschränkte Herstellergarantie von Nokia Mobile Phones
gilt für bestimmte Länder der Zonen Europa und Afrika, sofern
keine gesonderte Garantie vor Ort besteht. Gemäß den
nachfolgenden Vertragsbestimmungen garantiert Nokia Mobile
Phones Ltd. („Nokia“) in Bezug auf Material, Konstruktion und
Ausführung die Mängelfreiheit dieses NOKIA-Gerätes („Gerät“)
zum Zeitpunkt des Erstkaufs:
1.
Diese beschränkte Herstellergarantie gilt für den
Enderwerber des Geräts („Kunde“). Gesetzliche Ansprüche
des Kunden oder Ansprüche des Kunden gegenüber dem
Verkäufer/Händler des Gerätes werden hierdurch weder
ausgeschlossen noch beschränkt.
2.
Die Garantiefrist beträgt zwölf (12) Monate ab dem
Zeitpunkt des Erwerbs des Geräts durch den Erstkunden. Im
Falle des Weiterverkaufs oder anderweitigen Wechsels des
Eigentümers/Verwenders läuft die Garantie für die noch
verbleibende Zeit der Frist von zwölf Monaten weiter. Im
Übrigen bleibt sie unberührt. Diese beschränkte
Herstellergarantie ist nur gültig und durchsetzbar in den
folgenden Ländern: Bosnien, Bulgarien, Kroatien, Zypern,
Tschechische Republik, Estland, den Mitgliedstaaten der
Europäischen Union, Ungarn, Island, Israel, Lettland,
Litauen, Makedonien, Malta, Norwegen, Polen, Rumänien,
Slowakei, Slovenien, Schweiz und Türkei.
3.
Während der Garantiezeit werden mangelhafte Geräte
nach alleiniger Wahl Nokias entweder durch Nokia oder
den autorisierten Kundendienst repariert bzw. ersetzt. Der
Kunde erhält von Nokia entweder das reparierte Gerät oder
ein funktionsfähiges Ersatzgerät zurück. Ausgetauschte
Teile oder Ausstattungsteile gehen in das Eigentum von
Nokia über.
4.
Für reparierte oder ersetzte Geräte gibt es keine
verlängerte bzw. erneute Garantiefrist.
5.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für bemalte
Abdeckungen oder anderweitig personalisierte Teile. In
Fällen, bei denen die SIM-Netzverriegelung zu öffnen oder
zu verschließen ist, wird Nokia den Kunden vor Reparatur
bzw. Ersatz des Gerätes zunächst bitten, sich wegen des
Öffnens bzw. Verschließens der SIM-Netzverriegelung an
den Netzbetreiber zu wenden.
6.
Diese beschränkte Garantie gilt nicht für normale
Abnutzungserscheinungen. Des Weiteren kommt diese
beschränkte Garantie nicht zum Tragen, wenn
i.
der Mangel auf Missachtung der Bedienungsanleitung,
unsachgemäße Behandlung, Nässe, Feuchtigkeit oder
extreme Wärme- bzw. Klimabedingungen bzw. kurzfristige
Schwankungen entsprechender Einflüsse oder auf
Korrosion, Oxidation, unbefugte Eingriffe bzw.
Anschlussversuche, unbefugtes Öffnen bzw. Reparieren,
Reparaturversuche mit nicht zugelassenen Ersatzteilen,
Fehlbedienung, unsachgemäße Installation, Unfälle,
Naturgewalten, Verschütten von Nahrungsmitteln oder
Getränken, chemische Einwirkung oder andere äußere
Einwirkungen, auf die Nokia keinen Einfluß nehmen kann,
zurückzuführen ist (u.a. sind Mängel an Verbrauchsteilen
wie z.B. Batterien und Akkus, die zwangsläufig eine nur
begrenzte Lebensdauer haben, sowie Beschädigungen der
Antenne ausgenommen), es sei denn der Mangel beruht
unmittelbar auf einem Material-, Konstruktions- oder
Fabrikationsfehler;
ii.
der Kunde den Mangel nicht binnen dreißig (30) Tagen
nach Auftreten innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder
dem autorisierten Kundendienst geltend macht;
iii.
das Gerät nicht binnen dreißig (30) Tagen nach Auftreten
des Mangels innerhalb der Garantiezeit bei Nokia oder dem
autorisierten Kundendienst eingereicht wird;
iv.
die Seriennummer, Zusatzcodenummer oder IMEI-Nummer
des Geräts entfernt, abgekratzt, durchgestrichen oder
verändert wurde bzw. unleserlich ist;
v.
der Mangel durch eine defekte Funktion im Funknetz
verursacht wurde;
vi.
der Mangel dadurch verursacht wurde, dass das Gerät mit
einem nicht von Nokia hergestellten und gelieferten Teil
verwendet bzw. an ein solches Teil angeschlossen oder
anderweitig bestimmungswidrig verwendet wurde;
vii. der Mangel dadurch verursacht wurde, dass der Akku
kurzgeschlossen oder die Versiegelung der Akku-
Umhüllung zerbrochen oder manipuliert wurde, oder
dadurch, dass der Akku für ein nicht bestimmungsgemäßes
Gerät verwendet wurde; oder wenn
viii. die Software des Geräts aufgrund veränderter
Netzparameter zu aktualisieren ist.
7.
Zur Geltendmachung dieser beschränkten Garantie hat der
Kunde entweder eine leserliche und unabgeänderte
Originalgarantiekarte vorzulegen, aus der Name und
Adresse des Händlers, Datum und Ort des Kaufs,
Produktbezeichnung und IMEI oder eine andere
Seriennummer deutlich hervorgehen, oder, bei Vorlage
beim Verkäufer/Händler, eine leserliche und
unabgeänderte Kaufquittung mit den entsprechenden
Daten.
8.
Diese eingeschränkte Garantie stellt das einzige und
ausschließliche Rechtsmittel des Kunden gegenüber Nokia
sowie Nokias einzige und ausschließliche Haftung
gegenüber dem Kunden für Mängel bzw.
Funktionsstörungen des Gerätes dar. Diese eingeschränkte
Garantie ersetzt alle anderweitigen Garantien und
Haftungserklärungen, sollten diese in mündlicher oder
schriftlicher Form abgegeben worden bzw. auf (nicht
zwingend anwendbare) gesetzliche Bestimmungen,
vertragliche Bestimmungen oder unerlaubte Handlung
zurückzuführen sein. Nokia haftet in keinem Fall für
Neben-, Folge- oder mittelbare Schäden, Kosten oder
Aufwendungen. Ist der Kunde eine juristische Person, so
übernimmt Nokia auch keinerlei Haftung für unmittelbare
Schäden, Kosten oder Aufwendungen.
9.
Änderungen dieser beschränkten Garantie bedürfen der
vorherigen schriftlichen Zustimmung durch Nokia.
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BITTE IN BLOCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN:
Name des Käufers:
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Adresse:
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Land:
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Telefon:
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Kaufdatum (Tag/Monat/Jahr):
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Produkttyp (im Gerät Typlabel unter dem Akku):
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Produktmodell (im Gerät Typlabel unter dem Akku):
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Produkt-Seriennummer (im Gerät Typlabel unter dem Akku):
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Ort des Kaufs:
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Händlername:
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Händleradresse:
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Stempel
ITEM
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